Aktuelles
Sehr geehrte Gartenfreundinnen und Gartenfreunde
Aufgrund der aktuellen neuen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie möchten wir Ihnen die geltenden Verhaltensregeln mitteilen.
Bitte bedenken Sie auch, dass die Hauptwege unserer Kleingartenanlagen zu dem Bereich der öffentlichen Flächen zählen, somit sind die aufgeführten Maßnahmen auch hier anzuwenden.
Bleiben Sie gesund und achten Sie auf Ihre Mitmenschen!
Mit freundlichen Grüßen
Pasquale Lino Lüthin stellv. Geschäftsführer
Bezirksverband der Gartenfreunde Karlsruhe e.V.

Aktuelles
Leider müßen wir unser diesjähriges
" KERWEFEST"
aufgrund der aktuellen Corona-Situation absagen
Aktuell

Unsere Kleingartenanlage von " oben "
Kleingartenversammlung
Liebe Kleingärtner
Die Kleingartenversammlung am 26.06.2020 muß wegen der Beschränkungen durch Corona leider abgesagt werden.
Impressionen aus der Kleingartenanlage

Für unsere Kleingärtner
Bezirksverband der Gartenfreunde Karlsruhe e.V.
Wichtige Information zum Aufenhalt in der Gartenanlage
Hinweis an alle Pächterinnen und Pächter
Liebe Gartenfreundinnen, liebe Gartenfreunde,
aus gegebenem Anlass (Anzeigen durch die Polizei) und mit Blick auf das kommende Osterwochenende weisen wir noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass ausnahmslos alle Bürger und damit auch die Kleingartenpächter die Regelungen der
Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg in vollem Umfang einzuhalten
haben.
Es gilt bislang keine allgemeine Ausgangsperre. Fahrten zum Kleingarten und der
Aufenthalt im Kleingarten sind erlaubt. Bitte beachten Sie hinsichtlich der Wegstrecke
aber, dass Aufenthalte im öffentlichen Raum nur alleine, mit einer weiteren Person
oder den im Haushalt lebenden Personen oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands erlaubt sind.
Erlaubt ist:
der Aufenthalt der Pächterin/des Pächters mit Familienangehörigen, die in einer
häuslichen Gemeinschaft (bis max. 5 Personen) leben, auf der eigenen Parzelle.
Nicht erlaubt ist:
das Treffen von Großfamilien!
der Besuch von Freunden oder anderen Gartenpächtern!
Die Abstandregelung von mindestens 1,5 Meter zu anderen Personen oder Pächtern
muss eingehalten werden.
Bedenken Sie als Pächter/in, dass für Außenstehende zwangsläufig der Eindruck einer (Corona-) Party entsteht, wenn sich eine größere Anzahl von Personen, Erwachsenen / Kindern, auf einer Gartenparzelle aufhalten. Auch wenn alle zu einer häuslichen Gemeinschaft gehören!
Es ist nicht dem Ernst der Lage entsprechend, wenn die einen sich in fröhlicher Geselligkeit im Kleingaren zusammenfinden, während andere bis an die Grenze der Belastbarkeit und unter Hintanstellung aller persönlichen Interessen darum kämpfen,
Leben zu retten.
Wir erwarten von jedem Einzelnen unserer Mitglieder und Pächter, dass das Vorrecht, einen Kleingarten zu besitzen, nicht missbraucht wird. Bei Verstößen gegen
die Verordnung zum Infektionsschutz sind die Vorstände angehalten, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Im Falle einer erfolgten Anzeige werden wir prüfen ob das entsprechende Pachtverhältnis wegen schwerwiegender Störung des Gemeinschaftsfriedens gekündigt werden kann.
Bezirksverband der Gartenfreunde Karlsruhe e.V. | Schwetzinger Str. 119 | 76139 Karlsruhe
Info:

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